Covid19 Information 12.05.21

Covid19 Information 12. Mai 2021

Ein Schritt zurück zur Normalität

Wie Sie sicherlich durch die Medien mitbekommen haben, hat unser Ministerpräsident mit seinem Corona Kabinett endlich Lockerungen beschlossen. Das bedeutet, dass Besuche zukünftig fast ohne Einschränkungen möglich sind.

Was bedeutet dies ab dem 17.05.2021 für Sie, wenn Sie Besuche in unserem Hause tätigen möchten oder Ihren Liebsten mitnehmen möchten?

Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, das es sein kann, dass die südamerikanische Variante oder weitere Varianten sich ausbreiten können. Ob die Impfung vor diesen ausreichend schützt, ist noch nicht erwiesen. Von daher beobachten wir sehr genau das Geschehen. Insbesondere im Hinblick auf die Varianten. Sollte sich eine dieser hier ausbreiten, werden wir zum Schutze Aller, erneut unsere Maßnahmen anpassen. Ebenso bitten wir Sie, Besuche weiterhin auf das nötige Maß zu beschränken. Idealerweise warten Sie, bis auch Sie vollständig geimpft wurden. Auf 1-2 Monate länger kommt es nun auch nicht mehr an. Wir verstehen sehr, dass Sie froh sind, endlich wirkliche Lockerungen erleben zu dürfen. Aber wir würden uns freuen, dass Sie alle mit Bedacht besuchen, unsere Vorgaben einhalten und die Besuchsfrequenz nur langsam steigern. So haben wir die Möglichkeit, unsere Maßnahmen zu kontrollieren und im Ernstfall schnell zu reagieren. Vertrauen Sie uns bitte weiterhin. Wir haben die letzten 1,5 Jahre unser Bestes und sehr viel Kraft gegeben, dieses Virus nicht in unser Haus zu lassen. So soll es auch bleiben. Und da sind nun SIE gefragt.

Sie sind nicht geimpft oder können keine genesene Covid19 Erkrankung nachweisen, welche nicht länger als 6 Monate zurück liegt:

In diesem Falle bleibt alles für Sie wie bisher. D.h Sie benötigen von uns (oder der Linden Apotheke Niedergirmes) einen tagesaktuell durchgeführten Covid19 Test. Da in unserem Testkonzept nur 2 Besuchertests je Bewohner pro Woche geplant & genehmigt sind, müssen Sie sich darüber hinaus über die Linden Apotheke Niedergirmes tagesaktuell (ggfs. kostenpflichtig i.H.v ca. 20,-€) testen lassen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nur Testbescheinigungen der Linden Apotheke (Kooperationspartner) akzeptieren..

Im gesamten Hause besteht weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht. Diese ist durchgehend Mund und Nase abdeckend zu tragen. Auch im Zimmer Ihres Angehörigen bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Sollten Sie mit Ihren Angehörigen einen Ausflug planen, müssen Sie ebenso einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen. Bitte denken Sie daran: Sollte ein Kontakt mit weiteren ihrem Hausstand angehörenden oder Freunden/Bekannten stattfinden, müssen diese auch durchgehend einen medizinischen Mund und Nasenschutz tragen. Ein Schnelltest ist auch hier sinnvoll. Es sei denn, diese Personen haben den vollständigen Impfschutz oder sind wie weiter unten beschrieben, nach einer Covid19 Erkrankung genesen.

Generell sollte zudem weiterhin auf das Abstandsgebot und die Niesetikette geachtet werden.

Sie sind geimpft oder sind nach einer Covid19 Erkrankung genesen:

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen? 

  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass.   Je nach Impfstoff bedarf es einer oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäure Nachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

In diesem Falle dürfen Sie, nachdem Sie die nötigen Kriterien nachweisen konnten, ohne Schnelltest unser Haus betreten. Alle weiteren Regelungen bleiben gleich.

Wir werden weiterhin unser Hauskonzept im 2 Wochen Rhythmus hinterfragen und immer wieder anpassen und ggfs. weiter lockern, wie es die Verordnungen und Infektionsgeschehen es auch erlauben.

Wir sehen alle, dass es endlich Erleichterungen gibt. Aber umso wichtiger ist es, jetzt nicht zu denken, wir haben alles überstanden. Es ist immens wichtig, sich weiterhin impfen und testen zu lassen und mit Bedacht zu handeln, um eine erneute Herbstwelle und weitere Lockdowns etc. vermeiden zu können.

Es liegt in unser aller Hand, unsere Freiheiten zurückzu erlangen die wir uns alle sehnlichst wünschen. Die Möglichkeiten dazu bestehen. Also sollten wir diese nutzen. Ganz egal, ob Sie an Corona und/oder der Wirksamkeit der Impfung glauben. Aber diesem Spuk gehört ein Ende bereitet. Geschäfte, Sportstätten, Veranstalter, Restaurants etc. benötigen unsere Solidarität und unsere Hilfe, dass es zu keinen weiteren Lock Downs mehr kommen wird.

Bleiben Sie gesund und scheuen Sie sich nicht davor, uns bei Fragen zu kontaktieren.

Der zukünftige Besuchsablauf in Kürze erklärt:

Ungeimpfte: Besuche weiterhin nur nach Terminvereinbarung.

Geimpfte/Genesene: Nur zum ersten Besuch mit Termin. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Impfausweis oder eine offizielle Bestätigung der Genesung mit. Später reicht unsere Ihnen ausgehändigte Bestätigung der Überprüfung des Impfschutzes und Ihr Personalausweis, falls Sie der kontrollierenden Person nicht persönlich bekannt sind.

Ungeimpfte: Nach Vorlage des tagesaktuellen negativen Schnelltests und ausfüllen des Besucherformulares ist ein Besuch mit FFP2 Maske möglich. Keine weiteren Einschränkungen.

Geimpfte/Genesene: Nach dem Nachweis des Impfschutzes/der Genesung ist der Besuch, nach ausfüllen des Besucherformulares, mit FFP2 Maske möglich. Keine weiteren Einschränkungen.