Corona Information 11.August 2021

Der aktuelle Stand

Heute möchten wir Ihnen unseren aktuellen Stand der Dinge mitteilen.

Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass durch das verbreiten neuer Varianten es passieren kann, dass wir leider wieder strengere Regeln einführen müssen.

Wir sehen uns sehr genau die täglichen Covid Zahlen an und hoffen sehr, dass durch die Urlaubsreisen nicht erneut der ganze Spuk von vorne los geht.

Auch hoffen wir, dass die Impfung vor weiteren Varianten ausreichend schützt. Hierzu gab es ja erste vorsichtige Aussagen aus einer Studie, dass zumindest mRNA geimpfte keine 3 Impfung benötigt und der Impfschutz über Jahre andauert. Konträr dazu steht allerdings die Aussage des RKI und des BMG, dass eine Drittimpfung von Risikogruppen (insbesondere Ältere Menschen) geplant wird.

Auszug des Schreibens des Hessischen Ministeriums

„Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hat am 2. August 2021 beschlossen, dass die Bemühungen aller Beteiligten nun erneut auf vulnerable Gruppen gerichtet werden sollen. Die vulnerablen Gruppen bedürfen weiterhin eines besonderen Schutzes, der insbesondere durch Auffrischimpfungen bei möglicherweise nicht ausreichender Immunantwort auf eine bereits durchgeführte Impfung erreicht werden soll. Ziel ist es, weiterhin gut vor schweren Erkrankungen an COVID-19 zu schützen, gerade angesichts des bevorstehenden Herbstes und Winters sowie dem Auftreten von Virusvarianten. Die verfügbaren und zugelassenen Impfstoffe bieten hier weiterhin einen guten Schutz, der durch die Auffrischimpfung noch einmal verstärkt wird.

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Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August 2021 sollen die Auffrischimpfungen 

1. in der Regel frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfol- gen und 

2. zunächst Personen zu Gute kommen, bei denen von einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen C0VI019- Impfung ausgegangen werden kann. Pflegeeinrichtungen sind im Beschluss explizit benannt “ 

Das bedeutet, dass wir in Kürze erneut auf Sie zukommen werden, um erneut alle nötigen Formulare ausgefüllt zu bekommen, damit eine Drittimpfung durchgeführt werden darf. Aktuell können uns aber durch die zuständigen Behörden keine näheren Informationen mitgeteilt werden. Ich gehe also davon aus, dass erneut wertvolle Zeit verstreichen wird und es am Ende wieder eine Hauruck Aktion geben wird.

Besuche:

Wir bitten Sie weiterhin, Besuche auf das nötige Maß zu beschränken. Idealerweise warten Sie, bis auch Sie vollständig geimpft wurden.

Nach Betreten unseres Hauses bitten wir Sie, sich zuerst die Hände zu desinfizieren und sich dann an den dafür bereit stehenden Tablets als Besucher einzuchecken. Tipp: Haben Sie die Luca App? Hiermit geht es schneller.

Sie sind nicht geimpft oder können keine genesene Covid19 Erkrankung nachweisen, welche nicht länger als 6 Monate zurück liegt:

In diesem Falle bleibt alles für Sie wie bisher. D.h Sie benötigen von uns (oder einem Testcenter) einen tagesaktuell durchgeführten Covid19 Test. Da in unserem Testkonzept nur 2 Besuchertests je Bewohner pro Woche geplant & genehmigt sind, müssen Sie sich darüber hinaus über ein Testzentrum tagesaktuell testen lassen.

Im gesamten Hause besteht weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht. Diese ist durchgehend Mund und Nase abdeckend zu tragen. Auch im Zimmer Ihres Angehörigen bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Sollten Sie mit Ihren Angehörigen einen Ausflug planen, müssen Sie ebenso einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen. Bitte denken Sie daran: Sollte ein Kontakt mit weiteren ihrem Hausstand angehörenden oder Freunden/Bekannten stattfinden, müssen diese auch durchgehend einen medizinischen Mund und Nasenschutz tragen. Ein Schnelltest ist auch hier sinnvoll. Es sei denn, diese Personen haben den vollständigen Impfschutz oder sind wie weiter unten beschrieben, nach einer Covid19 Erkrankung genesen.

Generell sollte zudem weiterhin auf das Abstandsgebot und die Niesetikette geachtet werden.

Sie sind geimpft oder sind nach einer Covid19 Erkrankung genesen:

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen? 

  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass, der Corona-Warn oder  CovPass App.   Je nach Impfstoff bedarf es einer oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäure Nachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

In diesem Falle dürfen Sie, nachdem Sie die nötigen Kriterien nachweisen konnten, ohne Schnelltest unser Haus betreten. Sie benötigen nur noch eine normale OP Maske, welche Sie im Zimmer Ihres Angehörigen (Vorausgesetzt die Besuchte Person -im Doppelzimmer beide- ist geimpft) ablegen dürfen. Sollte eine weitere Person das Zimmer betreten, ist die Maske unaufgefordert wieder aufzusetzen. Im Freien müssen Sie auch keine Maske mehr tragen, so lange es nicht durch aktuelle Verordnungen gefordert ist. Alle weiteren Regelungen bleiben gleich.

Wir werden weiterhin unser Hauskonzept im 2 Wochen Rhythmus hinterfragen und immer wieder anpassen und ggfs. weiter lockern, wie es die Verordnungen und Infektionsgeschehen erlauben.

Wie leider voraus zu sehen war, sinken mit den Infektionszahlen auch die Impfbereitschaften.

Wir sehen alle, dass es endlich Erleichterungen gibt. Aber umso wichtiger ist es, jetzt nicht zu denken, wir haben alles überstanden. Es ist immens wichtig, sich weiterhin impfen und testen zu lassen und mit Bedacht zu handeln, um eine erneute Herbstwelle und weitere Lockdowns etc. vermeiden zu können.

Es liegt in unser aller Hand, unsere Freiheiten zurück zu erlangen die wir uns alle sehnlichst wünschen. Die Möglichkeiten dazu bestehen. Also sollten wir diese nutzen. Ganz egal, ob Sie an Corona und/oder der Wirksamkeit der Impfung glauben. Aber diesem Spuk gehört ein Ende bereitet. Geschäfte, Sportstätten, Veranstalter, Restaurants etc. benötigen unsere Solidarität und unsere Hilfe, dass es zu keinen weiteren Lock Downs mehr kommen wird.

Wir denken, dass wir mit unseren Maßnahmen und Vorbereitungen weiterhin die Möglichkeit haben, im Ernstfall schnell zu reagieren. Vertrauen Sie uns bitte weiterhin.

Bleiben Sie gesund und scheuen Sie sich nicht davor, uns bei Fragen zu kontaktieren.

Der zukünftige Besuchsablauf in Kürze erklärt:

Ungeimpfte: Besuche weiterhin nur nach Terminvereinbarung.

Geimpfte/Genesene: Nur zum ersten Besuch mit Termin. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Impfausweis oder eine offizielle Bestätigung der Genesung mit. Später reicht unsere Ihnen ausgehändigte Bestätigung der Überprüfung des Impfschutzes und Ihr Personalausweis, falls Sie der kontrollierenden Person nicht persönlich bekannt sind.

Ungeimpfte: Nach Vorlage des tagesaktuellen negativen Schnelltests und ausfüllen des Besucherformulares ist ein Besuch mit FFP2 Maske möglich. Keine weiteren Einschränkungen.

Geimpfte/Genesene: Nach dem Nachweis des Impfschutzes/der Genesung ist der Besuch, nach ausfüllen des Besucherformulares, mit OP Maske möglich. Keine weiteren Einschränkungen.