Nach aktuellem Stand möchten wir Sie wie folgt informieren
Ab sofort entfallen alle Maßnahmen und Regelungen. Demnach auch die Maskenpflicht. Hausintern gilt aber weiterhin folgende Regelung im Bezug auf die Maskenpflicht:
WICHTIG-WICHTIG-WICHTIG
Hatten Sie innerhalb der letzten 10 Tage eine grippale Erkrankung? Oder einen Magen Darm Infekt? Dann müssen Sie für den Zeitraum von 10 Tagen nach der Erkrankung weiterhin in unserem Hause eine FFP2 Maske Tragen. Hier setzen wir auf Ihre Eigenverantwortung, da wir selbst nicht mehr in der Lage sind, dies beim Betreten zu überprüfen.
Sollte aufgrund einer besuchsbedingten groben Fahrlässigkeit ein Covid Ausbruch in unserem Hause stattfinden und dies bei der Nachverfolgung auf Sie zurück zu führen sein, müssen Sie ggfs. mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da für uns bei einem Ausbruchs Geschehen weiterhin umfassende gesetzliche Maßnahmen gelten.
Sollten Sie keine geeignete FFP2 Maske zur Hand haben, bitten wir Sie zu klingeln und sich eine Maske durch uns aushändigen zu lassen. Zudem stehen im Haupteingang -welcher über die Außen Treppe erreichbar ist- Masken für Ihren Gebrauch bereit. Sollten Sie keine Treppen gehen können, bitten wir Sie am Rollstuhlfahrereingang zu klingeln. Es wird Ihnen dann eine Maske ausgehändigt.
Die Begründung des Magen-Darm-Infektes bezieht sich auf das saisonal auftretende Norovirus. Diese Erkrankung ist für jeden sehr unangenehm und kann bei alten und jungen Menschen bedrohliche Folgen nach sich ziehen. Während der Corona Pandemie wurden wir aufgrund der Maßnahmen auch von Norovirus-Wellen verschont und möchten dies auch gerne in Zukunft beibehalten. Hier hat uns die Maskenpflicht nicht nur vor Covid geschützt. Bitte halten Sie sich an diese Maßnahmen. Für uns, für Sie und Ihre Angehörigen.
WICHTIG-WICHTIG-WICHTIG
Betreten Sie bitte unsere Einrichtung nur, wenn Sie gesund sind. Sollten Sie Erkältungssymptome, einen Magen Darm Infekt oder ähnliches haben, bitten wir Sie von einem Besuch abzusehen.