Corona Information November 2021

Covid19 Information 08. November 2021

Wir drehen die Zeit um 1 Jahr zurück

Ein turbulentes Wochenende liegt nun hinter uns, und alles am Donnerstag durch unsere Hessische Regierung Beschlossene, ist eigentlich wieder hinfällig.

Umso schwerer ist es für uns, das aktuell Geforderte oder in Kürze Geplante, für Sie zu planen und umzusetzen.

Wir hoffen daher auf Ihr Verständnis für die nun von uns getroffenen Maßnahmen.

Besuche nur noch mit Termin

Aufgrund der geforderten und geplanten Änderungen mit Hauptaugenmerk auf die vulnerablen Gruppen, müssen wir unsere Besuchsregelung anpassen.

Die zukünftige Bundesregierung, plant am kommenden Donnerstag einzuführen, dass nur noch Getesteten der Eintritt in eine Pflegeeinrichtung gewährt werden darf. Hier gibt es keine Unterschiede ob Geimpfte, Genesene oder Ungeimpfte. Jeder muss sich vor dem Zutritt testen lassen. Das Gleiche gilt auch für das Personal dieser Einrichtungen.

Sie können sich sicher vorstellen, dass tägliche Testungen ohne Personalaufstockungen nicht zu bewerkstelligen sind. Mit unserer Kalkulation benötigen wir knapp 2 Vollzeitstellen, um allein die Besucher und externen Dienstleister testen zu können. Da wir allerdings diese Stellen erst schaffen müssen, gilt bis zu diesem Zeitpunk und ab dem heutigen Tage: Besuche nur mit Termin.

Die Terminvergabe läuft unter der Ihnen bekannten Nummer und der Ihnen bereits bekannten Zeiten:


Mo- Fr. von 11:15 Uhr – 12:30 Uhr sowie 16:3o Uhr – 17:oo Uhr unter: 

06441 – 9371 652

Sobald unsere Personalaufstockungen durchgeführt wurden, fällt für Sie die telefonische Anmeldung weg. Stattdessen vergeben wir feste Besuchszeiten, zu welchen Sie sich vorab von uns testen lassen müssen. Wichtig: Eine Testbescheinigung darf von uns nicht ausgestellt werden.

Während des Besuches:

Im gesamten Hause besteht weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht für Umgeimpfte und eine OP Maskenpflicht für Geimpfte und Genesene. Diese ist durchgehend Mund und Nase abdeckend zu tragen. Auch im Zimmer Ihres Angehörigen bleibt die Maskenpflicht für ALLE bestehen.

Sollten Sie mit Ihren Angehörigen einen Ausflug planen, müssen Sie ebenso einen tagesaktuellen Schnelltest durch uns durchführen lassen. Bitte denken Sie daran: Sollte ein Kontakt mit weiteren, ihrem Hausstand Angehörenden oder Freunden/Bekannten stattfinden, müssen diese auch durchgehend einen medizinischen Mund und Nasenschutz tragen. Ein Schnelltest ist auch hier sinnvoll.

Generell sollte zudem weiterhin auf das Abstandsgebot und die Niesetikette geachtet werden.

Uns missfällt es genauso wie Ihnen, dass wir diese Maßnahmen ab sofort wieder einführen müssen. Wir denken aber auch, dass wir mit unseren Maßnahmen und Vorbereitungen weiterhin die Möglichkeit haben, gut durch diesen Winter zu kommen. Wir möchten nicht zu den Einrichtungen mit vielen Impfdurchbrüchen und schweren Verläufen zählen, die es leider immer öfter gibt. Wir achten daher den Schutz Ihrer uns Anvertrauten nach wie vor an oberster Stelle. Vertrauen Sie uns auch bitte weiterhin.

Bleiben Sie gesund und scheuen Sie sich nicht davor, uns bei Fragen zu kontaktieren.

Der Besuchsablauf in Kürze erklärt:

Vorab:

Telefonische Terminvereinbarung

Vor dem Eintritt (durch uns):

1: Fieber Messung

2: Covid-19 Schnelltest. 15 Minuten Wartezeit im Freien.

Eintritt (mit Maske):

1: Hände desinfizieren

2: Einchecken anhand der Luca App an den im Eingangsbereich stehenden Tablets

3: Besuch nur mit Maske

UPDATE 19.04.2023

NEU NEU NEU ---> Ab dem 19.04.2023 <--- NEU NEU NEU

Nach aktuellem Stand möchten wir Sie wie folgt informieren

Ab sofort entfallen alle Maßnahmen und Regelungen. Demnach auch die Maskenpflicht. Hausintern gilt aber weiterhin folgende Regelung im Bezug auf die Maskenpflicht:


WICHTIG-WICHTIG-WICHTIG

Hatten Sie innerhalb der letzten 10 Tage eine grippale Erkrankung? Oder einen Magen Darm Infekt? Dann müssen Sie für den Zeitraum von 10 Tagen nach der Erkrankung weiterhin in unserem Hause eine FFP2 Maske Tragen. Hier setzen wir auf Ihre Eigenverantwortung, da wir selbst nicht mehr in der Lage sind, dies beim Betreten zu überprüfen.

Sollte aufgrund einer besuchsbedingten groben Fahrlässigkeit ein Covid Ausbruch in unserem Hause stattfinden und dies bei der Nachverfolgung auf Sie zurück zu führen sein, müssen Sie ggfs. mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da für uns bei einem Ausbruchs Geschehen weiterhin umfassende gesetzliche Maßnahmen gelten.

Sollten Sie keine geeignete FFP2 Maske zur Hand haben, bitten wir Sie zu klingeln und sich eine Maske durch uns aushändigen zu lassen. Zudem stehen im Haupteingang -welcher über die Außen Treppe erreichbar ist- Masken für Ihren Gebrauch bereit. Sollten Sie keine Treppen gehen können, bitten wir Sie am Rollstuhlfahrereingang zu klingeln. Es wird Ihnen dann eine Maske ausgehändigt.

Die Begründung des Magen-Darm-Infektes bezieht sich auf das saisonal auftretende Norovirus. Diese Erkrankung ist für jeden sehr unangenehm und kann bei alten und jungen Menschen bedrohliche Folgen nach sich ziehen. Während der Corona Pandemie wurden wir aufgrund der Maßnahmen auch von Norovirus-Wellen verschont und möchten dies auch gerne in Zukunft beibehalten. Hier hat uns die Maskenpflicht nicht nur vor Covid geschützt. Bitte halten Sie sich an diese Maßnahmen. Für uns, für Sie und Ihre Angehörigen.

WICHTIG-WICHTIG-WICHTIG

Betreten Sie bitte unsere Einrichtung nur, wenn Sie gesund sind. Sollten Sie Erkältungssymptome, einen Magen Darm Infekt oder ähnliches haben, bitten wir Sie von einem Besuch abzusehen.